- Aufbau und Funktionsweise von aktiven und passiven Sicherheitseinrichtungen,
insbesondere Airbag und Gurtstraffer in Fahrzeugen
- Sprengstoffrechtliche Vorschriften für den Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen
- Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen (Diagnose, Ein- und Ausbau sowie Lagerung,
Vernichten und weitere Tätigkeiten)
- Arbeitssicherheit beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen
- Praktische Unterweisung
Schulung zum Erwerb der eingeschränkten Fachkunde (P1) für den Bereich Airbag und Gurtstraffer.
Nach § 4 Abs. 3 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) wird nach der Teilnahme dazu berechtigt,
folgende Tätigkeiten an Airbag und Gurtstraffersystemen durchzuführen:
- Verwenden (Ein- und Ausbau von pyrotechnischen Einheiten)
- Aufbewahren (Lagern)
- Vernichten (Innerhalb des Fahrzeugs)
- Verbringen (Befördern)
- Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns