AZAV-Kurse

Weiterbildungskurse - bezahlt durch die Agentur für Arbeit

Damit eine Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit gefördert werden kann, muss der entsprechende Kurs nach der AZAV-Verordnung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein.
Liegen zusätzlich die individuellen Voraussetzungen vor, erhält der Weiterbildungsinteressierte von der Agentur für Arbeit einen sogenannten "Bildungsgutschein". Dieser kann dann bei uns eingelöst werden.
Die Handwerkskammer hat eine Vielzahl von Kursen für den Bildungsgutschein zertifizieren lassen. Eine genaue Übersicht können Sie hier im Downloadbereich "AZAV-Kurse"einsehen und herunterladen.

Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ist ein anerkannter Träger von Weiterbildungsmaßnahmen nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Den Bildungsgutschein können Sie dann bei uns für einen entsprechenden Weiterbildungskurs einlösen.