Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen für Kurse
I. Grundlagen der Teilnahme
1. Die Handwerkskammer behält sich vor, Kurse aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
bei ungenügender Teilnehmerzahl vor. Die Handwerkskammer bietet – soweit möglich – unverzüglich eine Alternative an. Bereits bezahlte Gebühren werden zurück erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
2. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
3. Ist der Teilnehmer am Besuch eines Kurses vorübergehend verhindert, bzw. bricht er einen Kurs vorzeitig ab, hat er die Handwerkskammer sowie seinen Kostenträger unverzüglich zu informieren.
4. Der Teilnehmer hat die Haus- und Werkstattordnung zu beachten.
II. Rücktritt des Teilnehmers
1. Tritt der Teilnehmer trotz verbindlicher An meldung vor Beginn eines Kurses zurück, ist die Handwerkskammer berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Kursgebühr zu berechnen.
2. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Rücktritt nicht zu vertreten hat.
3. Der Rücktritt ist der Kammer gegenüber schriftlich zu erklären.
4. Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang.
III. Kündigung des Teilnehmers
1. Kündigt ein Teilnehmer nach Beginn eines Kurses werden die Kursstunden bis zur schriftlichen Kündigung berechnet. Die Mindestgebühr beträgt 10 % der Kursgebühr.
Informationen:
Tel. 0941 7965-140
Fax 0941 7965-211
E-Mail meister@hwkno.de
2. Für Kurse mit einer Dauer bis zu 80 Unterrichtsstunden, ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer die Kündigung nicht zu vertreten hat.
3. Die Kündigung ist der Kammer gegenüber schriftlich zu erklären.
4. Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang.
IV. Kündigung durch die Handwerkskammer
1. Die Handwerkskammer kann den Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme nach vorheriger Anhörung ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen die Haus- und Werkstattordnung nach haltig verstoßen wird oder erhebliche Teilnehmer-Fehlzeiten den individuellen Kurs erfolg gefährden bzw. zu Störungen beim Kurs ablauf führen.
3. Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers bleibt davon unberührt.
V. Kursgebühren
1. Die Kursgebühren ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Kursprogramm.
2. Die Gebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Gebührenrechnung zu entrichten. Bei nicht fristgemäßer und vollständiger Bezahlung der Gebühren ist die Handwerkskammer – nach vorheriger Mahnung – zur fristlosen Kündigung berechtigt.
3. Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang.
VI. Haftung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die Aufbewahrung seiner Garderobe, seiner mit gebrachten Gegenstände sowie für das ordnungsgemäße Ab stellen seines Fahrzeuges selbst Sorge zu tragen. Die Handwerkskammer übernimmt hierfür keine Haftung.
VII. Urheberrecht und Eigentumsrecht
Die von der Handwerkskammer verwendeten Unterrichts materialien sowie Software unterliegen urheberrechtlichen Schutzrechten und stehen im Eigentum bzw. im ausschließ lichen Nutzungsrecht der Handwerkskammer, soweit diese nicht käuflich durch den Teilnehmer erworben bzw. lizenziert werden. Bei jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Teilnehmer zum Ersatz des daraus ent stehenden Schadens. Weitergehende Ansprüche des Ur hebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.
VIII. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Leistungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Regensburg.
IX. Sonstige Vereinbarung
Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.